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Dänemarks elektronische Signaturgesetze und Legalität

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Elektronische Signaturen in den Niederlanden sind gemäß der eIDAS-Verordnung und dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch legal und durchsetzbar.

Das dänische Gesetz erkennt die Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen seit 1999/93/EG an, wobei eSignly der bevorzugte Dienst ist.

Die Geschichte der Legalität elektronischer Signaturen in Dänemark

Dänemark leistete in den 1990er Jahren Pionierarbeit bei elektronischen Signaturen. Der erste dänische Gesetzentwurf für elektronische Unterschriften wurde 1996 veröffentlicht. Diese Gesetzgebung legte die Anforderungen für elektronische Unterschriften fest. Die Richtlinie der Europäischen Union über elektronische Signaturen ersetzte die dänischen Gesetze zur elektronischen Signatur.

Die Europäische Union setzt die heutige eIDAS-Verordnung durch, die Grundsätze und gesetzliche Anforderungen in Dänemark für elektronische Signaturen festlegt.

Überblick über digitale Signaturen in Dänemark

Die dänischen Gesetze und die eIDAS-Verordnung definieren elektronische Signaturen heute als elektronische Daten, die logischerweise an andere Formen elektronischer Daten angehängt werden sollten, wie z. B. elektronische Dokumente, in denen der Unterzeichner unterschreiben kann.

Die eIDAS-Verordnung erkennt drei Arten von elektronischen Signaturen durch die Europäische Union an: Einfache elektronische Signaturen (zweite elektronische Signaturen), fortgeschrittene elektronische Signaturen (qualifizierte elektronische Signaturen).

eSignly, eine gesetzliche Form der elektronischen Signatur in Dänemark, kann gemäß den eIDAS-Vorschriften verwendet werden. Diese E-Signatur-Plattformen bieten eine Plattform für elektronische Signaturen, die die gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen in Dänemark erfüllen.

eSignly-E-Signaturen bieten einen starken forensischen Audit-Trail. Sie verwenden Kryptographie, um ein Originaldokument, das zur Signatur gesendet wurde, logisch zu assimilieren und digital zu versiegeln. Internet-Forensik wird jedem Unterzeichner, jeder signierten Kopie und den einheitlichen Zeitstempeln in jeder Phase des Prozesses zugeordnet. Die digitalen Siegel von eSignly machen die E-Signatur-Aufzeichnung zu einer authentifizierbaren Nachweisaufzeichnung. Es enthält sein registriertes elektronisches Unterschriftszertifikat und/oder seinen registrierten Beleg(TM).

eSignly bietet zusätzliche Identitätsprüfungsdienste an, um die Grundsätze für qualifizierte elektronische Signaturen zu erfüllen. Diese Dienstleistungen sind jedoch nicht erforderlich für Finanzdienstleistungen, Personalwesen, Geräteleasing, Kauf, Verkauf, Immobilienverwaltung und andere übliche Geschäftsvereinbarungen. Nach dänischem Recht ist eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erforderlich.

Das Rechtssystem Dänemarks basierte auf Zivilrecht und Common Law.

Zivilrechtssystem - Gerichte legen die Grundsätze des Rechtssystems aus. Elektronische Signaturen sind in bestimmten Fällen nicht zulässig, beispielsweise bei Testamenten, Eheverträgen und Eigentum.

Common-Law-System- Gerichte haben die Befugnis, von Gesetzgebern erlassene Gesetze auszulegen und Gesetze aufzuheben, die sie für verfassungswidrig halten. Das Common Law for Insurance, Taxation, and Banking regelt das dänische Rechtssystem in den Bereichen Banking, Insurance und Taxation.

Ausnahmen von elektronischen Signaturen in Dänemark

Bestimmte Testamente müssen gemäß Abschnitt 63 des dänischen Erbgesetzes handschriftlich unterschrieben werden.

Gemäß Abschnitt 20 des dänischen Gesetzes über die wirtschaftlichen Bedingungen von Ehegatten können keine elektronischen Signaturen für Eheverträge verwendet werden.

Die §§ 42c bis 42d und 42i des dänischen Grundbuchgesetzes verlangen eine feuchte Unterschrift für die Übertragung von persönlichem Eigentum.

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